Wenn das Auto plötzlich weg ist

Findet ein Autofahrer, der gerade von seinen Besorgungen zurückkehrt, seinen Wagen nicht mehr, ist das nicht immer das Werk von Dieben, sondern in den meisten Fällen von Abschleppwagen. Auf den Schreck folgt schnell auch eine Rechnung, die sich gewaschen hat. Für einige Firmen stellt das Abschleppen von falsch geparkten Autos ein äußerst lukratives Geschäft dar, was sich vor allem durch überhöhte Preise einstellt.

So schließen Supermärkte Verträge mit einem Abschleppdienst, die ihre Parkplätze beaufsichtigen. Das Ignorieren der Schilder, die die Parkzeit ignorieren, kann einem dann schonmal mit 300 Euro schwer zusetzen. Der Bundesgerichtshof findet diese Abmachungen in Ordnung und lässt es sogar zu, dass abgeschleppt wird, wenn noch andere Parkplätze frei sind. Manche Firmen verdienen sogar ganz ohne das mühevolle Abschleppen und klemmen den falsch Parkenden einen Zettel mit Überweisungsformular ans Fenster, der sie darauf hinweist, dass sie bei rechtzeitigem Entfernen des Wagens 60 Euro für die Leerfahrt des georderten Abschleppdienstes zu zahlen haben. Noch erschreckender wird diese Tatsache, wenn man sieht, dass oftmals gar kein Wagen gerufen wurde.

Muss jedoch tatsächlich eine Leerfahrt bezahlt werden, sollte dieser Preis deutlich unter hundert Euro liegen.

Der Preis für das Abschleppen des Wagens richtet sich vor allem danach, durch wen dies vorgenommen wird. Sind die Kosten bei der Polizei noch recht verträglich, schlagen private Firmen häufig die Suche nach dem Fahrer, Prüfen der Vorschäden, Beweissicherung, Wahl eines passenden Abschleppwagens und viele weitere Extras auf. Doch häufig können solche Aufschläge erfolgreich zurückgefordert werden. In manchen Fällen hat eine Abschleppfirma gar keinen Auftrag vom Grundstückseigentümer und der Autofahrer muss nicht zahlen. Ebenso sollte immer eine genaue Rechnung verlangt werden, auf die der Fahrer Anspruch hat, selbst wenn Firmen häufig nur Gesamtbeträge nennen. Doch in jedem Fall, ob überteuert oder nicht, erhält man erst nach Zahlen der Rechnung seinen Wagen zurück, weil Abschleppfirmen ein Zurückhaltungsrecht besitzen.

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