In der heutigen Kolumne geht es um Verkehrsregeln, die keiner kennt oder die spätestens nach der theoretischen Fahrprüfung schnell wieder in Vergessenheit geraten.

Fragen wie: „Dürfen Fahrradfahrer auch den Zebrastreifen benutzen?“ oder gilt im Kreisverkehr „rechts vor links“?
Jeder kennt es, die ewigen Mittelspurschleicher auf der Autobahn. Jedoch gilt auf der
Autobahn doch Rechtsfahrgebot oder etwa nicht? Gesetzlich ist es so geregelt, dass man auch wenn nur hin und wieder ein Auto auf der rechten Spur fährt, man auf dem mittleren Streifen bleiben darf. Allerdings gilt als Faustregel: Wenn man länger als 20 Sekunden ungehindert auf der rechten Spur fahren kann, sollte man dort hin wechseln.
Da stellt sich doch die Frage, ob man innerorts auch immer rechts fahren muss? Nein. Wenn es mehrere markierte Spuren pro Richtung gibt, dann darf man auf jeder beliebigen Spur fahren und rechts auch schneller als links. Allerdings gilt dies nicht für Stadtautobahnen!

Fährt man an eine Kreuzung mit einem Stopp-Schild sollte man aus der Fahrschule zumindest noch wissen, dass man anhalten muss. Aber was bedeutet „anhalten“ eigentlich? Diese Schild besagt: „ Halt! Vorfahrt gewähren“ und dies bedeutet wiederum das man die Geschwindigkeit auf null km/h senken muss. Dies sollte man im Regelfall eigentlich 3 Sekunden tun.
Nun zur oben schon angeschnittenen Frage, ob im Kreisverkehr „rechts vor links“ gilt. Nein. Denn eigentlich hat derjenige Vorfahrt, der im Kreisel ist. Beim Einfahren in den Kreisel muss man übrigens nicht blinken, aber beim Ausfahren schon.
Zu einer Frage, die wahrscheinlich eher die weiblichen Leser interessiert. Ist das fahren in Flip Flops, High Heels oder gar barfuß erlaubt? Die Antwort lautet: Ja. Das Autofahren barfuß oder mit diesen Schuhen ist nicht verboten, jedoch gefährlich. Zudem kann es bei einem Unfall zu einem Bußgeld kommen und auch die Versicherung kann dann Fragen nach einer Mitschuld stellen.
Die letzte Frage beschäftigt sich mit dem Zebrastreifen. Muss man als Autofahrer auch für Radfahrer anhalten? Grundsätzlich muss man für Fußgänger,Rollstuhlfahrer und Begleittiere anhalten. Für Radfahrer nur,wenn sie von ihrem Sattel steigen und das Fahrrad über den Überweg schieben. Allerdings sollten sie einen Radfahrer der nicht absteigt trotzdem nicht überfahren, nur um ihm ihr neues Wissen über die Verkehrsregeln zu demonstrieren 😉
Häufig lohnt ein erneuter Gang in die Fahrschule um das Wissen aufzubessern. Fahrschulen bieten in der Regel kürzere Seminare zur Auffrischung des Wissen an. Eine Übersicht über die Fahrschulen in Deutschland findet sich hier.

Danke für diesen interessanten Artikel Vivian! Meine Fahrprüfung ist inzwischen knapp 30 Jahre her und einiges wusste ich wirklich nicht mehr 🙂
Ich dachte wirklich,dass barfuß fahren verboten wäre…aber gut, ich werde es trotzdem nicht darauf anlegen nen Unfall zu bauen, nur um barfuß zu fahren!