Die neue Tagfahrlicht, welches seit Februar in Kraft getreten ist, stellt keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, so eine Studie. Es gab vielerlei Kritik daran, dass schwächere Verkehrseilnehmer gefährdet werden würden. Das zusätzliche Licht was dann im Strassenverkehr verwendet wird, macht den Verkehr unüberblickbar, so ein Standpunkt von Seiten der Kritiker. Eine Verwicklung der Radfahrer, Passanten oder Motorradfahrer wäre durch das zusätzliche Licht deutlich höher. Die Unfallforschung (UDV) entkräftete diese Kritik. Fußgänger oder Motorradfahrer werden nicht erst später wahrgenommen. Eine Ablenkung der entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer würde durch das zusätzliche Licht auch nicht stattfinden.
Studien der Technischen Universität Berlin mit der UDV werden unter realen Umständen simuliert. Es seien keinerlei verkehrsbehindernde Umstände durch das zusätzliche Tageslicht feststellbar, zudem aber auch keine positiven Auswirkungen. Das Tagesfahrlicht soll sich automatisch bei dem Starten des Autos einschalten und die Verkehrssicherheit zusätzlich sicherer machen. Das neue Gesetz richtet sich jetzt an alle neu auf dem Markt erscheinenden Fahrzeugmodelle.
Neben anderen Stimmen fordert der Auto Club Europa (ACE) eine landesweite Lichtpflicht für Fahrzeuge im Strassenverkehr. Das Bundesministerium prüft derzeit einen solchen Gesetzesentwurfs, was von Vorteil wäre, denn zur Zeit gibt es lediglich eine Empfehlung für das Fahren mit Licht tagsüber. Nach statistischen Angaben wird diese Empfehlung von 26% der Verkehrsteilnehmer umgesetzt.